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Fahrlässig gehandelt - 150 Euro Strafe für den SV Bredenborn II |
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Dienstag, 27 September 2005 |
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Die Kreisspruchkammer tagte am Montagabend noch einmal in Sachen SV Bredenborn II. „Der SV Bredenborn wird vom vorsätzlichen Einsetzen des Spielers Bickmann freigesprochen“, berichtet der Kreisspruchkammer-Vorsitzende Andreas Dreyer. „Allerdings haben wir festgestellt, dass Bredenborn fahrlässig damit umgegangen ist“, führt Dreyer aus. Zu 150 Euro Strafe verurteilte die KSK den SVB, getreu dem Motto „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Der Verein hätte sich besser informieren und halbwegs sicherstellen müssen, dass der Spieler spielen dürfe, so Dreyer. Die Kosten des Verfahrens tragen zu vier Fünftel der SV Bredenborn und der Rest die Kreiskasse. Bredenborn und auch Entrup (der BSV will, dass dem SVB II die Meisterschaft aberkannt wird) haben das Urteil nicht angenommen und behalten sich weitere Schritte vor. Quelle: Neue Westfälische
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